Waldbrandverordnung im Bezirk Tulln in Kraft!

Aufgrund der derzeit herrschenden heißen Witterung und den Prognosen der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) ordnet die Bezirkshauptmannschaft Tulln gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 i.d.g.F., zwecks Vorbeugung gegen Waldbrände an:

Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

Dieses Verbot tritt am Tag nach der Kundmachung (1. August 2024) an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Tulln in Kraft.

Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,– oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
 

Hinweis:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Text: Bezirksfeuerwehrkommando Tulln

Maibam steht Clubbing, Vol. 4 am 30.04.2026

Um 18:00 Uhr stellen wir traditionell unseren Maibaum auf, ab 21:00 Uhr dürfen wir euch recht herzlich zu unserem „Maibam steht Clubbing vol.4“ einladen.

Bereits zum vierten Mal können Sie bei der Feuerwehr St. Andrä-Wördern in den Mai tanzen!

Das bereits legendäre Maibam steht Clubbing kommt auch heuer zum 140-Jahr Jubiläum wieder zurück.

Dieses Jahr dürfen wir euch erstmals ein neues LineUp präsentieren.

21:30 Uhr - 23:30 Uhr: Mel Merio

23:30 Uhr - 01:00 Uhr FAT Astronauts

01:00 Uhr - 03:00 Uhr DJ Mauri Q

Es erwarten euch wieder Getränkespecials und eine Happy Hour!

Wir freuen uns auf euch, und auf eine Legendäre Partynacht!
Sichert euch jetzt gleich euer Ticket im Vorverkauf: 

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Bis bald
eure Feuerwehr St. Andrä-Wördern