+++Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tulln zur Verhinderung von Waldbränden+++

Die Bezirkshauptmannschaft Tulln ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975,
BGBl.Nr. 440/1975 i.d.g.F. zwecks Vorbeugung gegen Waldbrände an:

VERORDNUNG
§ 1
Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches
Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
§ 2
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß
§ 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-
- oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
Inkrafttreten
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft und mit Ablauf
des 31.10.2023 außer Kraft.

 

Hinweis:
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind-
Verhältnisse, das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers
durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu
machen.

Maibam steht Clubbing, Vol. 4 am 30.04.2026

Um 18:00 Uhr stellen wir traditionell unseren Maibaum auf, ab 21:00 Uhr dürfen wir euch recht herzlich zu unserem „Maibam steht Clubbing vol.4“ einladen.

Bereits zum vierten Mal können Sie bei der Feuerwehr St. Andrä-Wördern in den Mai tanzen!

Das bereits legendäre Maibam steht Clubbing kommt auch heuer zum 140-Jahr Jubiläum wieder zurück.

Dieses Jahr dürfen wir euch erstmals ein neues LineUp präsentieren.

21:30 Uhr - 23:30 Uhr: Mel Merio

23:30 Uhr - 01:00 Uhr FAT Astronauts

01:00 Uhr - 03:00 Uhr DJ Mauri Q

Es erwarten euch wieder Getränkespecials und eine Happy Hour!

Wir freuen uns auf euch, und auf eine Legendäre Partynacht!
Sichert euch jetzt gleich euer Ticket im Vorverkauf: 

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Bis bald
eure Feuerwehr St. Andrä-Wördern