Im Falle eines Alarms, sei es durch Sirene, Pager oder die Einsatzapp der Einsatzkräfte, ist ein schnelles Handeln erforderlich.
Für die im Einsatz befindlichen Rettungskräfte ist eine zeitnahe Bewältigung der Herausforderungen von essentieller Bedeutung.
Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr müssen zunächst mit ihrem privaten Fahrzeug zum Feuerwehrhaus gelangen, um von dort mit den Einsatzfahrzeugen ausrücken zu können.
Dies führt dazu, dass die Parkplatzsuche nicht ausreichend Zeit eingeräumt bekommt.
Aus diesem Grund besteht in einigen Bereichen des Parkplatzes hinter dem Feuerwehrhaus bereits seit mehreren Jahren ein absolutes Halte- und Parkverbot. Eine Ausnahme besteht für Feuerwehreinsatzkräfte. Es ist jedoch festzustellen, dass dieses Halte- und Parkverbot regelmäßig missachtet wird. Das merkt man vor allem bei Veranstaltungen in der Nähe.
Es werden daher alle Autofahrerinnen und Autofahrer gebeten, die für Feuerwehrleute reservierten Parkplätze freizuhalten. Gemäß geltender Rechtsvorschriften können und werden Fahrzeuge, die in Bereichen abgestellt oder geparkt werden, in denen ein Halte- oder Parkverbot besteht, behördlich angezeigt.